-APRILSCHERZ-
Nun dürfen die Einsatzkräfte auch in ihrem PKW mit Blaulicht zum Feuerwehrhaus fahren. Mit diesem Erlass können auch wir schneller helfen!
Hier der offizielle Bericht zu diesem wichtigem Erlass.
Gesundheitsministerium und Verkehrsministerium überarbeiten „Blaulichterlass“ nochmals !
Jetzt auch Sondersignale an Privat-Pkw um die Tagesalarmsicherheit zu gewährleisten.
Wiesbaden – Nachdem Anfang Januar mit einem neuen Erlass Kreisbrandmeistern (KBM) in Hessen die Fahrt zum Einsatzort mit Blaulicht und Martinhorn an ihren Privat-Pkw genehmigt wurde, regte sich Unmut bei den Hilfsorganisationen.Nur 13 Tage später reagierte das das Sozialministerium und erklärte per Erlass:
Auch die Chefs der Rettungsdienste dürfen nun ein Blaulicht aufs Privatauto setzen.
Nach weiteren zwei Monaten gibt es nochmals eine Ergänzung, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu verbessern.
Das Thema Tagesalarmstärke beim Brandschutz immer mehr in den Fokus. Viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren arbeiten außerhalb der Stadtgrenzen. Dadurch kann die erforderliche Tagesalarmstärke nicht mehr erreicht werden, wodurch auch die benachbarten Wehren mit ausrücken müssen. Nun werben die Städte gezielt bei den Unternehmen, dass sie die Mitglieder aus Wehren anderer Kommunen freistellen, wenn die Feuerwehr ausrücken muss.
Der Landesfeuerwehrverband Hessen hat die Hessische Landesregierung gebeten, eine weitere Ausnahmegenehmigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu erlassen.
Inhaltlich waren sich Politiker aller Fraktionen schnell einig:
Hilfskräfte der Feuerwehr bräuchten ohne Blaulicht und Martinshorn oft zu lange, bis sie mit ihrem Privatauto vor Ort eintreffen.
Nach nur wenigen Wochen Beratungszeit verabschiedete das Hessische Innen-, Gesundheits und Verkehrsministerium einhellig eine weitere Überarbeitung des Erlasses und gibt diesen heute bekannt.
„Wir machen mit dieser Entscheidung den Weg für rasche Hilfe durch die Feuerwehren in Hessen frei. Sie müssen schnellstmöglich an den Einsatzort gelangen, um ihre wichtige Arbeit machen zu können“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.
Die neue Regelung gilt ab dem 1.4. 2016 ausschließlich für Mitglieder von Feuerwehren welche in einem Umkreis von 9 kmeiner Feuerwache arbeiten. Mit einem formlosen Antrag an die zuständige kommunale Behörde, können diese nun für einen Zeitraum von zunächst vier Jahren die erforderliche Erlaubnis – unter Auflagen - zur Führung von Sondersignalanlagen in Privat PKW erhalten. Der jeweils zuständige Kreisbrandinspektor benennt die anspruchsberechtigten Personen und bestätigt, dass keine andere Möglichkeit besteht, die Tagesalarmsicherheit zu gewährleisten. Dieses Schreiben ist dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung beizufügen.
Weiterhin muss das Fahrzeug auf die anspruchsberechtigte Person zugelassen sein und diese muss die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug haben. Zusätzlich zu den Sondersignalen muss z.B. an der Vorder- und Rückseite der Pkw ein Magnetschild mit biometrischem Passfoto der Größe DIN-A5 angebracht werden.
Die einschlägigen DIN-Vorschriften (DIN 14610 für akustische Warneinrichtung, DIN 14620 für Kennleuchten, DIN 14630 für Einbau und Anschluss der Einrichtungen) sind zu beachten. Die Sonderwarneinrichtungen müssen gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 11 und 19 StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein oder gemäß § 22a Abs. 3 Nr. 3 StVZO eine EG-Typgenehmigung haben. Zuschüsse zu den technischen Einrichtungen können - ebenfalls per formlosen Antrag an die zuständige Stabsstelle der Gemeinde – angefordert werden.
